Neuregelung Courtagezahlung
Mit Wirkung ab dem 23.12.2020 hat der Gesetzgeber die Zahlung der Courtage neu geregelt. Kern des neuen Gesetzes ist es, dass Verkäufer die Maklercourtage in Zukunft nicht mehr vollständig dem Käufer aufbürden können, wenn sie selbst den Makler beauftragt haben. Die Provision muss nun zwischen dem Verkäufer (Erstauftraggeber) und dem Käufer (Zweitauftraggeber) geteilt werden. Künftig gilt der Grundsatz, dass derjenige, der dem Makler als zweites einen Auftrag erteilt, nicht mehr zahlen soll als der Erstauftraggeber. Bei dem Zweitauftraggeber handelt es sich um den/die Käufer. Der/die Käufer eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung soll demnach künftig nicht mehr Maklerprovision zahlen als der Verkäufer. Die somit mögliche Doppeltätigkeit entspricht dem eigentlichen Leitbild des Maklers, der letztlich als Vermittler für beide Seiten beratend tätig ist. Die neue Regelung findet ausschließlich Anwendung bei Verkauf von Wohnimmobilien wie Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Eigentumswohnungen an Verbraucher. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Immobilie, z.B. eine Wohnung selbst genutzt oder vermietet werden soll.
Aber nicht jeder Immobilienverkauf fällt unter die neuen Provisionsregelungen!
Baugrundstücke und alle gewerblichen Objekte in Form von Mehrfamilienhäusern sowie gemischt genutzte Immobilien fallen – egal, ob diese an Verbraucher oder an gewerbliche Kunden vermittelt werden nicht unter die neuen Provisionsregelungen. Auch der Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnung an gewerbliche Kunden fällt nicht unter die neue Provisionsteilung.
Meine Sichtweise:
Die Courtage ist ein reines Erfolgshonorar. Die Vergütung des Maklers steht nicht im Vordergrund, sondern das Ergebnis für den Auftraggeber. Der Makler muss das Ziel verfolgen, eine bestmögliche Dienstleistung zu erbringen, um beide Parteien zielführend zusammenzubringen. Der Wert meiner Dienstleistung muss für beide Seiten erkenntlich sein. Ich bin im Rahmen meiner Tätigkeit so aufgestellt, dass ich unkompliziert, schnell und flexibel agieren kann. Wer als Makler u.a. hinsichtlich der Courtage gedanklich nicht flexibel ist, wird zukünftig vom Wettbewerb ausscheiden.