Warum einen Makler beauftragen
trotz Bestellerprinzip?

Für private Vermieter ist es häufig nicht leicht, den richtigen Mietpreis und optimalen Mieter in angemessener Zeit für ihr Objekt zu finden. Aufgaben, wie die Mietpreisfindung, die zielgruppenrelevante Bewerbung einer Immobilie sowie die Auswahl geeigneter Mieter inklusive Bonitätsüberprüfung sind Dienstleistungen, die nur ein fachkundiger Immobilienberater erfolgreich erfüllen kann. Nicht zu vergessen die Bewerberauswahl und das Management der eingehenden Interessenanfragen – gerade in nachfragestarken Märkten.

Daher sollten insbesondere Vermieter die Inanspruchnahme bzw. Beauftragung eines fachkundigen Maklers nicht scheuen, sondern die Dienstleistung und den daraus resultierenden Mehrwert im Blick haben.

Wichtiger Hinweis: Das sog. Bestellerprinzip findet ausschließlich bei Vermietung von Wohnraum Anwendung, nicht bei Verkauf einer Immobilie!

Bei Fragen oder Interesse an einer persönlichen Beratung stehe ich Ihnen gerne
zur Verfügung.